Das Notariat ist in vollem Umfang der Tätigkeit eines polnischen Notars tätig. Den Schwerpunkt unserer Arbeit bilden: Immobiliengeschäfte, Grundstückbelastungen, Sicherung von Forderungen, Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung, Nachlassverfahren (polnische Notare nehmen unter Umständen gerichtliche Funktionen wahr: die Testamentseröffnung, die Erteilung von notariellen Erbscheinsurkunden, die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses), Ehegüterrecht (Eheverträge, Auseinandersetzungen und andere Regelungen nach einer Scheidung), Vollmachten, Beglaubigungen, Protokolle.
Für Parteien aus dem deutschsprachigen Ausland bedeutet es in der Praxis beispielsweise:
Regelung von Nachlassverfahren in Polen und Veräußerung von polnischen Nachlassimmobilien,
Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung bei Verlegung des Lebensmittelpunktes nach Polen und/oder beim Vermögen in Polen,
Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses zur Regelung des Nachlasses in anderen EU-Staaten, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Polen hatte oder wenn polnisches Erbrecht anwendbar ist,
Erbausschlagung im Namen minderjähriger Kinder mit Lebensmittelpunkt in Deutschland bzw. in Österreich in einer polnischen Nachlasssache,
Erbausschlagung in einer deutschen Nachlasssache im Namen eines in Polen wohnhaften Minderjährigen oder durch einen polnischen Betreuer,
Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens geschiedener Ehegatten in Polen und Umsetzung von Gerichtsvergleichen in deutschen Scheidungsverfahren hinsichtlich Immobilien in Polen,
Veräußerung von polnischen Immobilien durch deutsche Betreuer, deutsche Insolvenzverwalter, österreichische Verlassenschaftskuratoren, deutsche Nachlasspfleger usw.,
Veräußerung von polnischen Immobilien durch die Eltern eines minderjährigen Kindes mit Genehmigung eines deutschen Familiengerichts.