UNTERLAGEN

Welche Unterlagen im Einzelfall notwendig sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Auskunft über die nötigen Unterlagen und Einrichtungen (in denen diese Unterlagen erlangt werden) erhalten zu können. Bei Immobiliengeschäften werden wir von Ihnen die Grundbuchnummer brauchen.

Die Originalunterlagen können während des Termins eingereicht werden. Kopien müssen uns aber im Rahmen der Vorbereitung des Termins frühzeitig vorliegen.

NOTWENDIGE PERSONENDATEN

Zur Vorbereitung der Urkunde brauchen wir im Vorfeld:

  • bei natürlichen Personen – Vornamen, Zunamen, Vornamen der Eltern, Personenkennzeichen (PESEL), falls vorhanden, Nummer und Serie des Personalausweises oder Reisepasses, Wohnanschrift (Zustellungsanschrift, falls diese anders als die Wohnanschrift ist); diese Angaben im Notariat vorzeitig vorlegen. Am Tag der Unterzeichnung weist sich der Mandant durch Vorlage seines Personalausweises bzw. Reisepasses aus, auch wenn ihre Kopien eingereicht worden sind;

Bei Grundstücksgeschäften sind ferner der Personenstand und im Fall vor verheirateten Personen – auch der Güterstand relevant. Eheverträge müssen vor dem Termin zur Prüfung vorgelegt werden;

  • bei juristischen Personen sind Handelsregister- und oft auch Transparenzregisterauszug, sowie die Daten des Vertreters und die Grundlagen der Vertretung.

Wird die Partei durch einen Bevollmächtigten vertreten, muss der Notar davon frühzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Die Vollmacht muss im Vorfeld geprüft werden und während der Beurkundung im Original vorlegen.

GRUNDBUCH

Der Notar kann das Grundbuch elektronisch einsehen. Ein Auszug aus dem Grundbuch wird von dem Notar unmittelbar vor der Beurkundung erstellt. Die Parteien brauchen keine Grundbuchauszüge zu beschaffen. Notwendig ist nur die Mitteilung der Grundbuchnummer oder die Vorlage eines Katasterauszugs, der diese Nummer enthält.