NOTARGEBÜHREN
Die Notargebühren werden nach der Verordnung des Justizministers über die Höchstsätze der Notargebühren vom 28. Juni 2004 berechnet. Zuzüglich wird die Mehrwertsteuer von 23% erhoben.
Bei vielen Notarhandlungen, insbesondere in Nachlasssachen, handelt es sich um feste Gebühren, welche wertunabhängig sind. Bei Immobiliengeschäften sind die Gebühren dagegen wertabhängig.
Die Beratungsgespräche im Vorfeld einer notariellen Tätigkeit sind gebührenfrei.
STEUER, GERICHTS- UND VERWALTUNGSGEBÜHREN
Außer der Notargebühr werden durch den Notar, insbesondere bei Immobiliengeschäften, auch Steuer und Gebühren erhoben:
- Grunderwerbsteuer von grundsätzlich 2% (Erwerberseite),
- Erbschafts- und Schenkungssteuer (Erwerberseite, soweit sie entsteht),
- Gerichtsgebühren für die Umschreibung des Grundbuchs,
- Verwaltungsgebühren, die im Rahmen des Vollzugs der Beurkundung entstehen
Diese Steuer und Gebühren werden von dem Notarin erhoben und an die zuständige staatliche Stelle überwiesen.
ZAHLUNGSFORMEN
Über die Gesamtkosten der Beurkundung werden die Parteien in der Regel vor dem Termin informiert.
Die Notargebühren können folgend geleistet werden:
- bar in Zloty,
- Überweisung auf das Bankkonto der Kanzlei